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1. Geltung und Änderung der AGB 1.1.Die nachfolgenden ABG sind gültig. Abweichende AGB finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Änderungen der AGB kann hier jeder selbst nachlesen, und bedürfen nicht immer der Zustimmung der Mitglieder. 2. Zustandekommen einer Mitgliedschaft
2.1. Nach Genehmigung der Antragstellung auf Mitgliedschaft dürfen Neulinge zwei Mal an einem Schnupperkurs teilnehmen. 2.2. Bei Teilnahme zum dritten Male wird ein Einstandskasten fällig.
2.3. Mitglieder müssen dem männlichen Geschlecht angehören. 3. Rechte und Pflichten 3.1. Jedes Mitglied darf am Männerabend teilnehmen. 3.2. Es steht jedem frei ob er von seinem Recht gebrauch macht.
3.3. Wer an einem Männerabend nicht teilnehmen kann (oder möchte) hat sich bis 18.oo des Vortages beim Gastgeber abzumelden bzw. abmelden zulassen. 3.3.1. Rene hat sich anzumelden.
3.3.2. Personen im Bereitschaftsdienst handeln nach 3.3., können sich aber wegen Dienstzwecken auch kurzfristig abmelden. 3.4. Am Männerabend herrscht Handy-Klingel-Verbot. (Ausnahmefälle sind anzumelden)
3.5. Das versenden von SMS ist bis zu einer maximalen Anzahl von 15 Stück unantastbar, jedoch auch nicht mehr als 5 je Stunde - für weitere SMS siehe 3.8
3.6. Mit einem neu geöffneten Bier muss angestoßen werden, sobald mindestens drei Mitglieder (inkl. selbst) anwesend sind. 3.7. Frauen sind für Mittwochs gesondert anzumelden. (Außer Köchinnen)
3.8. Wer die Regeln missachtet hat für einen Strafkasten aufzukommen. 3.9. Als Strafkästen werden “Freiberger” oder gleichwertige (nach Abstimmung) zugelassen.
3.10. Zum Männerabend ist vom Gastgeber ein kleiner Imbiss zu reichen. 3.11. Getränke werden von der Verpflegungsseite abgegolten solange vorrätig. Danach vom Gastgeber.
3.11.1. Der Gastgeber hat sich drum zu kümmern wer für die Mitglieder Verpflegungska(e)sten bereitstellt falls er selbst keine(n) Offenen hat. 3.11.2. Es werden keine “+”-Kästen geführt.
3.12. Anwesende Gäste (außer Köchinnen) sind von der “Inklusiv”-Verpflegung des Männerabends ausgeschlossen. 3.13. Männerabende werden in möglicher Reihenfolge bei jedem Mitglied abgehalten. 4. Sonderregelungen
4.1. Urlaubsrunden sind mit einem Sonderkasten abzugelten. 4.2. Zum Schutz der neu erworbenen Konsumgüter ist bei einer Anschaffung über 1000,- € ein Quietsch-Kasten zu besorgen. Ab 10000,-€ zwei Quietschkästen.
4.2.1. Im eigenen Interesse sollte der Käufer beim Verkäufer gleich als Zugabe einen dementsprechenden Quietsch-Kasten beantragen.
4.3. In Ausnahmefällen kann ein Sonderkasten fällig werden. Ausnahmefälle werden sofort mit Zustimmung aller Anwesenden festgelegt. 5. Kündigung
5.1. Wer es wirklich will darf seine Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen kündigen. 5.2. Zum Trost aller wird ein Ausstandskasten fällig.
5.3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist dafür zu sorgen das offene Verpflegungseinheiten ausgegeben werden.
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 -
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